Fertigstellungsanzeige

Bei der Fertigstellungsanzeige handelt es sich in den meisten Fällen um ein schriftliches Dokument, dass die Fertigstellung einer Immobilie darstellt. Der Bauherr präsentiert damit, dass die Immobilie fertig gestellt wurde, dass diese fertig für den Bezug ist.

Wenn die Fertigstellungsanzeige vorliegt, kann der Bauherr mit dem Bauunternehmer einen Termin für eine Bauabnahme vereinbaren. Nach der Bauabnahme kann der Bauunternehmer Anspruch auf die Bezahlung der Schlussrechnung stellen.

Wann erfolgt die Fertigstellungsanzeige?

In Österreich ist die Rechtslage je nach Bundesland unterschiedlich, in Wien bspw. wird die Fertigstellungsanzeige im §128 der Wiener Bauordnung geregelt.

In Deutschland ist die Fertigstellungsanzeige im § 12 Absatz 5 Nr. 1 der Vergabe- und Vertragsleistung für Bauleistungen (VOB/ B) beschrieben.

Bevor die Fertigstellungsanzeige erstellt werden kann, muss der Bauunternehmer sich vergewissern, dass tatsächlich alle nötigen Maßnahmen des Bauvorhabens abgeschlossen wurden. Wasser, Strom und Heizung müssen funktionieren und genauso muss eine Küche und das WC betriebsbereit sein. Bevor also die wesentlichen Elemente in einer Immobilie noch nicht fertig gestellt sind, sollte keine Fertigstellungsanzeige an einen Bauherrn versendet werden.

Wenn noch Restarbeiten durchzuführen sind, bleibt es zu prüfen, ob dadurch die verbundene Nutzungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Sofern das aber nicht der Fall ist, kann dennoch eine Abnahme erfolgen. Der Bauunternehmer sollte dies aber bereits in der Fertigstellungsmeldung mit aufführen und gegebenenfalls auch die Gründe für die Restarbeiten mit angeben.

Weiterhin darf ein Bauherr kein Gebäude nutzen, wenn die Fertigstellungsanzeige noch nicht vorliegt. Wenn eine Bauaufsichtsbehörde dies mitbekommen sollte, kann Sie ein hohes Bußgeld verordnen. Schlimmstenfalls kann es auch zu einer Zwangsräumung kommen, wenn man ohne Erlaubnis in einer noch nicht als fertig gestellt angezeigten Immobilie wohnt.

Inhalte einer Fertigstellungsanzeige

In Österreich sind die vorzuweisen Inhalte zumeist in der Landes-Bauordnung geregelt. In Wien ist für die Fertigstellungsanzeige eine Bestätigung eines Ziviltechnikers notwendig

In Deutschland gehört die Anschrift des Bauherrn, der Ort und das Datum in eine Fertigstellungsanzeige. Weiterhin muss logischerweise auch das Bauprojekt dort genannt werden. Die Anzeige muss schriftlich erfolgen oder in Textform übermittelt werden, solange die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gewahrt werden. Also ist es auch möglich, die Fertigstellungsanzeige per E-Mail zu kommen zu lassen oder per USB-Stick an einen Bauherrn auszuhändigen.