Geldbeschaffungskosten

Die meisten Menschen sind bei dem Erwerb eines Grundstücks oder eines Eigenheims in der Regel auf eine Fremdfinanzierung angewiesen. Die dabei anfallenden Kosten, die rund um den Erwerb Ihres Darlehens entstehen, werden in der Finanzwelt grundsätzlich als  Geldbeschaffungskosten oder auch Finanzierungskosten betitelt. Diese können- je nach Art und Höhe des Darlehens- unterschiedlich hoch ausfallen. Doch Achtung: In bestimmten Fällen sind die entstandenen Kosten steuerlich absetzbar, sodass für Sie keine Mehrbelastung stattfindet. Wir erklären Ihnen, was unter den Geldbeschaffungskosten zu verstehen ist und wann und wie Sie diese steuerlich geltend machen können.

Definition Geldbeschaffungskosten

Unter Geldbeschaffungskosten versteht man alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Beschaffung von Finanzierungsmitteln entstehen. Bei den Geldbeschaffungskosten unterscheidet man dabei in der Regel zwischen den einmaligen Fixkosten und den laufenden anfallenden Kosten. Unter den einmaligen Kosten fallen unter anderem jegliche anfallende Kosten zur Informationsbeschaffung, Gebühren von Kreditvermittlern, Besicherungskosten (beispielsweise bei einer notariellen Beurkundigung) Disagio, Reisekosten zur Darlehensbeschaffung, sowie Sachkosten und Weiteres. Unter den laufenden Kosten fallen widerum unter anderem die Überziehungsprovisionen, die Gewinnsteuern sowie die Schuldzinsen für das Darlehen ein. Auch die von der Bank erhobenen Gebühren lassen sich grundsätzlich zu den Geldbeschaffungskosten einordnen und werden dabei in der Regel direkt vom Auszahlungsbetrag abgezogen. Die Geldbeschaffungskosten werden auch oftmals mit dem Begriff der Finanzierungskosten gleichgesetzt.

Geldbeschaffungskosten bei einem Hauskredit zur privaten Nutzung 

Wenn ein Hauskredit oder ein Hypothekendarlehen einer Privatperson beantragt und genehmigt wird, so fließen grundsätzlich alle Tätigkeiten des Kreditgebers als Geldbeschaffungskosten mit ein, die dazu dienen, dass der Darlehensvertrag zustande gebracht wird.

Sofern die erworbene Immobilie ausschließlich dazu verwendet wird, um als Privatperson selbst darin zu wohnen, können die Geldbeschaffungskosten grundsätzlich nicht abgesetzt werden. Die Kosten werden in diesem Fall folglich als Teil der nicht abzugsfähigen Zahlungen gewertet, welche für die private Lebensführung notwendig waren.

Geldbeschaffungskosten steuerlich absetzen bei vollständiger Vermietung

Wenn eine Immobilie vermietet oder verpachtet wird, so können die Kreditzinsen unter anderem als Betriebsausgaben oder auch als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Auf diese Weise mindern sie im Jahr ihrer Entstehung den steuerpflichtigen Gewinn. Unter Umständen lassen sich auch weitere Geldbeschaffungskosten steuerlich absetzen. Doch Vorsicht: Bei der steuerlichen Absetzung müssen Sie im Vorfeld die Tilgung heraus rechnen, da diese das Gesamtdarlehen reduziert und seitens des Finanzamtes nicht als Kosten bewertet wird. Auch gilt es zu beachten, dass die Geldbeschaffungskosten, die ein Käufer vom Verkäufer übernimmt, wie beispielsweise Zinsen für bereits bestehende Kredite, als Anschaffungskosten gelten und somit nicht als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden können, sondern lediglich abgeschrieben werden.

Generell lohnt es sich an dieser Stelle, sich mit Ihrem Steuerberater auseinanderzusetzen um somit in korrekter Form von Ihrem Steuerrecht Gebrauch zu machen.

Geldbeschaffungskosten bei einer Immobilie mit gemischter Nutzung

Wenn eine erworbene Immobilie privat genutzt oder nur partiell vermietet wird, kann auch lediglich der Teil der Geldbeschaffungskosten steuerlich abgesetzt werden, der sich auf den zu vermieteten Teil bezieht. Als typisches Beispiel fungiert hier das Einfamilienhaus, welches eine Einliegerwohnung im Dachgeschoss vermietet. 

In diesem Fall müssen die Kosten in der Regel entsprechend des Flächenverhältnisses aufgeteilt werden. Beispiel: Wenn Sie eine Immobilie mit 300qm Wohnfläche erwerben, von denen Sie circa 30 qm vermieten, so handelt es sich bei dem vermieteten Nutzungsanteil um insgesamt 10 Prozent. Somit können Sie 10 Prozent Ihrer Geldbeschaffungskosten steuerlich absetzen lassen.Eine Aufteilung nach Flächenverhältnissen ist in der Regel nicht erforderlich, wenn die entstandenen Finanzierungs- bzw- Geldbeschaffungskosten sich eindeutig dem vermieteten Wohnungsteil zuordnen lassen. Dies ist unter anderem möglich, indem die zwei Bereiche der Immobilie in Form von gesonderten Kauf- und Darlehensverträgen getrennt verbucht werden.

Geldbeschaffungskosten bei einer doppelten Haushaltsführung

Wenn sich die Wohnung eines Arbeitnehmers zu weit von seiner Tätigkeitsstätte entfernt, so hat der Arbeitnehmer das Recht, die entstandenen Kosten für eine doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend zu machen. Dies gilt ebenso für die Zinsen, wenn eine Wohnung oder notwendiges Mobiliar gekauft wird und durch ein aufgenommenes Darlehen des Arbeitnehmers finanziert werden muss.

Geldbeschaffungskosten bei einem unbebauten Grundstück

Wenn ein unbebautes Grundstück durch ein Darlehen finanziert wird, so sind die Finanzierungskosten generell nur in den Fällen absetzbar, in denen der Käufer auch eine Bauabsicht für ein Mietprojekt nachgeht.

Fazit

Die Geldbeschaffungskosten bezeichnen alle Kosten, die im Rahmen einer Fremdfinanzierung anfallen.Oftmals wird bei einem Darlehen das Hauptaugenmerk jedoch lediglich auf die Zinsen oder die Provision gerichtet. Privatpersonen und Gewerbetreibende sollten ihren Blick jedoch stets auf ihre gesamten Kosten richten.

Zum einen ist es wichtig, dass Sie jederzeit einen Überblick über all ihre Finanzen haben und somit böse Überraschungen vermeiden - zum anderen benötigen Sie den Überblick jedoch auch, um Ihre Rechte auszuschöpfen, Ihre ausstehenden Kosten steuerlich gültig zu machen und somit an Ausgaben zu sparen. Dabei gilt jedoch, dass eine steuerliche Absetzbarkeit oftmals nur bedingt möglich ist und in der Regel nur Gewerbetreibende hiervon Gebrauch machen können.