Rahmenzins

Der Rahmenzins ist ein fiktiver Zinsbetrag, welcher von einer Bank auf den Gesamtwert aufgeschlagen. In der Regel liegt er bei 12 -18 % je nach Kreditinstitut. Er wird zusätzlich zu der Grundschuld in das Grundbuch eingetragen und dient für die Gläubiger als zusätzliche Sicherheit.

Falls es zu einer Zwangsversteigerung einer Immobilie kommt, dient dieser Rahmenzins dazu, aufgelaufene Kosten der Bank, die z. B. im Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung anfallen können, abzudecken.

Banken haben also im Falle einer Zwangsversteigerung nicht nur Zugriff auf die offene Grundschuld, sondern kann sich bis zur Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten im Rahmen des eingetragenen Rahmenzinses bedienen.  Der Wert darf jedoch nicht die Gesamtkosten und Auslagen übersteigen.

Rahmenzins Beispiel

Die Grundschuld beträgt 100.000 € und der Rahmenzins beträgt 12 %. Das bedeutet, dass die Bank insgesamt 120.000 € geltend machen kann. 100.000 € die der Schuldner dem Gläubiger schuldet und 12.000 € Rahmenzins, die für die Deckung der Kosten genutzt werden können.

Wichtig: Die Kosten müssen auch tatsächlich 12.000 € betragen. Falls die Auslagen der Bank für die Versteigerung etc. nur bei 10.000 € liegen, dann hat die Bank auch nur ein Recht darauf, diese 10.000 Euro geltend zu machen

Vorteile und Nachteile des Rahmenzinses

Vor allem Banken profitieren vom Rahmenzins. Sie bekommen zusätzliche Sicherheit und die Möglichkeit, die Kosten einer Zwangsversteigerung zu decken. In Zeiten der Wirtschaftskrise und möglicher Risiken bei der Vergabe von Hypothekendarlehen lassen sich Banken gerne auch das letzte Risiko absichern.

Für den Darlehensnehmer ist der Rahmenzins jedoch häufig ein Nachteil. Er muss zu den Kosten, die er der Bank sowieso schuldet, noch tiefer in die Tasche greifen und zusätzlich für den Rahmenzins aufkommen.