Tilgungsaussetzung

Die Tilgungsaussetzung ist eine Variante der Immobilienfinanzierung. Dabei handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer, die Tilgung eines Kredits für eine bestimmte Zeit auszusetzen.

Während dieser Zeit zahlt der Darlehnsnehmer keine Tilgung für das Darlehen. Es werden dann lediglich die Zinsen an den Darlehensgeber gezahlt. Die Tilgung läuft in einen separaten Ansparvertrag, z. B. in einen konservativen Investmentfonds oder in eine Vermögensverwaltung

Fakten zur Tilgungsaussetzung

Die Zinslast bezieht sich zudem auf die komplette Darlehenssumme der finanzierten Immobilie und bleibt bis zum Fälligkeitsdatum gleich hoch. Das führt dazu, dass das endfällige Darlehen mit Tilgungsaussetzung teurer ist als ein gewöhnliches Annuitätendarlehen ist.

Deswegen wird diese Form der Finanzierung eher bei vermieteten Immobilien angewandt, da die Schuldzinsen steuerlich geltend gemacht werden können.

Die Rückzahlung des Baudarlehens beim endfälligen Darlehen mit Tilgungsaussetzung findet am Ende der Laufzeit statt, bei dem der Darlehensnehmer den Betrag auf einmal und vollständig an den Darlehensgeber überweist.

Bei dieser Form der Immobilienfinanzierung wird oftmals immer noch ein Eigenkapital von 20 – 30 % fällig.

Gründe für eine Tilgungsaussetzung

-        Geringere Belastung: Da zu Beginn des Kredits keine Tilgungsraten überwiesen werden, wird die Belastung der Liquidität des Kreditnehmers gesenkt. So kommt es seltener zu finanziellen Engpässen, wenn die Tilgung zunächst ausgesetzt wird

-        Erlöse in der Zukunft: Unternehmen nutzen auch die Tilgungsaussetzung. Wenn man beispielsweise eine Investition finanziert, die erst in der Zukunft Umsätze erwirtschaftet. Beispielsweise könnte das Darlehen insgesamt 8 Jahre laufen, die finanzierte Anschaffung aber erst ab dem 3. Jahr Gewinne erzielen.