Tilgungssurrogat

Beim Tilgungssurrogat handelt es sich um einen Tilgungsersatz, der nur bei einer Tilgungsaussetzung vereinbart wird.

Bei einer Tilgungsaussetzung muss das Darlehen meist endfällig an den Darlehensgeber zurückgezahlt werden. Der Darlehensnehmer bespart daraufhin einen Tilgungssurrogat

Beispiele für ein Tilgungssurrogat können Rentenversicherungen, Investmentfonds oder Bausparverträge seien.

Viele Banken erwarten bei einem solchen Tilgungsersatz eine garantierte Leistung zum Ende der Laufzeit, da die Bank auch einschätzen muss, mit welcher Tilgung zu rechnen ist.

Ablauf eines Tilgungssurrogats

Der Kreditnehmer muss demnach keine regelmäßige Tilgung leisten. In der Regel kommt ein Tilgungssurrogat bei endfälligen Darlehen vor. Der Darlehnsnehmer zahlt beim endfälligen Darlehen nur die Zinsen und die Tilgung fließt in das Surrogat.

Bausparvertrag als Tilgungssurrogat

Das Tilgungssurrogat tritt am häufigsten in Verbindung mit einem Bausparvertrag auf. Während die Zinsen für das Darlehen gezahlt werden, spart der Kreditnehmer gleichzeitig ein Bausparvertrag an.

Wenn der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, wird der Bausparkredit abgerufen und das Darlehen wird vollständig getilgt. Ab diesem Zeitpunkt wird lediglich die Rate des Bauspardarlehens gezahlt.

Investmentfonds als Tilgungssurrogat

Auch Investmentfonds sind als Tilgungssurrogat möglich. Diese treten jedoch deutlich seltener als Bausparverträge auf, da Investmentfonds für die Banken oftmals zu riskant sind. Deswegen wird auch in den meisten fällen auf fondsgebundene Lebensversicherung zurückgegriffen. In dieser Lebensversicherung stecken dann mehrere Fonds, um möglichst breit & ausgewogen zu diversifizieren. Ähnlich wie beim Bausparvertrag wird hier das endfällige Darlehen ausgewählt, bei dem nur Zinsen fällig werden. Die Rendite der Fonds amortisiert auf lange Sicht die Zinskosten im besten Fall.

Das Modell ist auch mit einem Annuitätendarlehen möglich. Die Tilgung wird dabei beispielsweise auf 1 % reduziert und 1-2 % Tilgung fließen dann in das Tilgungssurrogat. Wenn man diese Form wählt, hat man zudem die Möglichkeit auch reine Investmentfonds zu wählen und dadurch hat man eine größere Auswahl an Fonds.

Konservative Anleger können zudem auf fondsgebundene gedeckelte Lebensversicherung zurückgreifen. Das eingezahlte Kapital kann dann nicht verloren gehen, die Rendite ist jedoch auch bei einem spezifischen Prozentsatz gedeckelt.

Weitere Informationen zum Tilgungssurrogat

Der Wert des Surrogats kann sich durch eine Verzinsung oder bei Investmentfonds ins positive oder ins negative verändern, ähnlich wie bei anderen Geldanlagen. Riskante Surrogate eignen sich daher nicht und falls man diese doch verwendet, wird stets ein Risikoabschlag einberechnet.

Insgesamt sollte man bei der Tilgungssurrogat darauf achten, dass die Wertsteigerung oder die Verzinsung die Kosten ausgleicht und man schlussendlich nicht zu viel bezahlt.