Loss of Given Default

Jedes Mal, wenn ein Kreditgeber einem Unternehmen oder einer Privatperson eine Finanzierung gewährt, besteht die Möglichkeit, dass der Kreditnehmer seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. In einer solchen Situation ist der Kreditnehmer folglich nicht in der Lage, die Zins- und Tilgungszahlungen zu leisten. Die Ausfallsverlustquote stellt dabei ein Parameter dar, welches Banken und Finanzinstituten dabei verhilft, mögliche Kreditrisiken bereits im Vorfeld zu messen und zu prognostizieren. Doch wie genau errechnet sich die Verlustquote und was gibt es hierbei für Kreditgeber und Kreditnehmer zu beachten? Wir erklären Ihnen, was unter dem Begriff genau zu verstehen ist und weshalb der Parameter gerade im Finanzinstitut eine große Rolle spielt.

Was ist die Ausfallverlustquote?

Als Ausfallverlustquote, auch Loss of Given Default (LGD) genannt, wird im Finanzwesen als ein geschätzter Geldbetrag bezeichnet, den die Bank oder ein Kreditinstitut verliert, wenn ein Kreditnehmer seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt. Somit handelt es sich dabei um eine wichtige Kennzahl zur quantitativen Risikoanalyse. Der LGD ergibt sich dabei aus der Differenz des ausstehenden Betrages zum Insolvenzzeitpunkt und den erwarteten Erlösen aus der Verwertung etwaiger Kreditsicherheiten. Folglich stellt die LGD den prozentualen Anteil der Risikoposition dar, der bei einem Ausfall voraussichtlich nicht zurückerlangt werden kann.

Neben der Ausfallverlustquote gibt es jedoch noch weitere Risikoparameter, wie beispielsweise die Ausfallwahrscheinlichkeit sowie das Ausfallvolumen. Diese Risikoparameter wurden im Januar 2007 in allen EU-Mitgliedsstaaten eingeführt, in Deutschland waren sie Bestandteil der Solvabilitätsverordnung. Bei allen drei Parametern handelt es sich um hypothetische Größen, die auf stochastische Wahrscheinlichkeit beruhen. Die LGD-Schätzungen werden dabei je nach Kredit individuell durchgeführt. Die Geschäfte werden dabei nach verschiedenen Faktoren segmentiert, die für die Berechnung relevant sein können, wie beispielsweise die Ausfalldauer, die Laufzeit, die Beleihungsquote oder die Bonität etc. Die berücksichtigten Faktoren können je nach dem zu analysierenden Portfolio unterschiedlich ausfallen.

Was fällt unter den wirtschaftlichen Verlust?

Unter den wirtschaftlichen Verlust werden grundsätzlich sowohl direkte Kosten als auch indirekte Kosten der Betreibung miteingeschlossen. Dies beinhaltet unter anderem die Erlöse aus der Verwertung der Kreditsicherheit, interne und externe Kosten (z.B. Rechtsberatungen), Opportunitätskosten- und erlöse, Kapitalverlust sowie jegliche sonstige Erlöse.

Bei der Ausfallverlustquote sind die oben genannten Verluste zum Zeitpunkt der Ermittlung noch nicht eingetreten, es handelt sich dabei stets um einen prognostizierten Forderungsverlust. Somit ist bei der Berechnung des LGD weder die Verlusthöhe noch der Zeitpunkt des Kreditausfalls zum Berechnungszeitpunkt genauestens bekannt. Generell wird der Ausfall nach Art. 178 CRR als gegeben angesehen, sobald es als unwahrscheinlich angesehen wird, dass der Kreditnehmer seine Verbindlichkeiten in voller Höhe begleichen kann.

Welche Rückzahlungsmöglichkeiten eines Kredites gibt es?

Wenn ein Kreditnehmer von einem Finanzinstitut einen Kredit erhält, gibt es in der Regel mehrere Möglichkeiten, wie der Kreditgeber sein Kapital zurückerhalten kann. Grundsätzlich zahlt der Kreditnehmer alle geplanten Kapital- und Zinszahlungen bis hin zur Fälligkeit. Wenn der Kreditnehmer jedoch nicht in der Lage ist, den Kredit zurückzuzahlen oder zu refinanzieren, gibt es für den Kreditgeber eine weitere Möglichkeit, sein Kapital zu erhalten. So besteht die Möglichkeit einer Liquidation aller Vermögenswerte des Kreditnehmers, um den Großteil des ausstehenden Kapitals zurückzuerhalten. Nicht immer reicht die Liquidation der Vermögenswerte aus, um das ausgezahlte Kapital vollständig zu decken. Hier besteht für die Kreditgeber ein gewisses Restrisiko, welches mit der Ausfallverlustquote dargestellt wird.

Loss of given Default - Beispielrechnung

Um die Kennzahl der Ausfallverlustquote besser nachvollziehen zu können, haben wir ein Beispiel für Sie zur Verdeutlichung herangezogen.

Man geht davon aus, dass ein Kreditnehmer eine Wohnung für 100.000€ erwerben möchte und hierfür eine Hypothek in seiner örtlichen Bankfiliale aufnimmt. Die Wohnung, die der Kreditnehmer erwerben will, wird dabei als Sicherheit für den Kredit verwendet.

Bevor die Hypothek von den Kreditgebern bewilligt wird, wird in der Regel die Kreditwürdigkeit des Antragstellers geprüft. Nach einer Due-Diligence-Prüfung zeigt sich, ob der Kreditnehmer in seiner Vergangenheit Zahlungsausgleiche zu vermelden hatte.

Ein Jahr nach dem Kauf der Wohnung, verliert der hypothetische Kreditnehmer seinen Arbeitsplatz und ist folglich nicht mehr in der Lage, seine Hypothek zurückzuzahlen. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass der Kreditgeber seine investierten 100.000€ verloren hat. Hierbei gibt es noch zahlreiche weitere Faktoren, die es zu berücksichtigen gilt: Grundsätzlich verfügen Banken zusätzlich über einen Vermögenswert, der als Sicherheit verwendet werden kann. Auch muss berücksichtigt werden, dass der Kunde bereits ein Jahr lang seine Hypothekenrückzahlung geleistet hat. Mithilfe der Ausfallverlustquote (LGD) kann die Bank nun ermitteln, wie viel Geld tatsächlich durch den Ausfall des Kunden verloren geht.

Wenn man davon ausgeht, dass der Kreditnehmer innerhalb eines Jahres bereits 10.000€ des Kredites zurückzahlen konnte, so verläuft sich das Risiko zum Zeitpunkt des totalen Ausfalls zunächst auf 90.000€. Die Bank hat nun die Möglichkeit, eine Zwangsvollstreckung der Wohnung zu betreiben. Wenn sie diese für 80.000€ verkaufen können, beträgt der Nettoverlust des Kreditgebers 10.000€ und die LGD liegt folglich bei 10 Prozent. 

Grundsätzlich gilt jedoch, dass es nicht zwangsläufig zu einer Zwangsvollstreckung Ihres Besitzes kommen muss. Wenn Sie als Kreditnehmer bemerken, dass Sie Finanzierungsschwierigkeiten bekommen, sollten Sie bereits frühzeitig das Gespräch mit Ihrem Kreditberater suchen und sich nach alternativen Möglichkeiten umsehen.

Loss Of Given Default und Exposure at Default

Das Loss of Given Default sowie das Exposure at Default (EAD) bilden zwei wichtige Metriken, die Finanzinstitute verwenden, um ihr finanzielles Risiko zu verstehen. Grundsätzlich gilt, dass die Exposure at Default bekannt sein muss, bevor man die LGD berechnen kann. Die EAD misst hierbei das gesamte Verlustrisiko, welches entsteht, wenn ein Kreditnehmer seinen Kredit nicht mehr zurückzahlen kann.

Bei einem ausgezahlten Kredit von 200.000 Euro, bei denen der Kreditnehmer vor dem Zahlungsausfall bereits 50.000€ zurückgezahlt hat, verläuft sich die EAD auf insgesamt 150.000 Euro. Anders als bei dem Loss of Given Default werden die zusätzlichen Zahlungen, die durch den Verkauf der Kreditsicherheit mit einfließen, hierbei nicht berücksichtigt. Die Zahl des EAD ändert sich stets, sofern der Kreditnehmer regelmäßige Rückzahlungen leistet.

Fazit

Die Ausfallverlustquote stellt nicht nur eine wichtige Kennzahl dar, wenn es um die Quantifizierung von erwartbaren Verlusten und Kapitalverlusten geht. Die LGD weist zudem auch eine Relevanz für interne Management Zwecke auf. So kann mithilfe der Kennzahl ermittelt werden, welchen ungefähren Wert ein ausgefallenes Portfolio im hypothetischen Fall der Auslagerung von Rückflüssen hat und welche potenziellen Rückgewinnungsmaßnahmen am vielversprechendsten erscheinen.

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