Konditionenanpassung

Obwohl die Konditionen eines Kredits in der Regel im Voraus vertraglich festgelegt werden, kann es während der Laufzeit eines Darlehens immer wieder zu Veränderungen kommen. Dies gilt oftmals dann, wenn der Zeitraum der vereinbarten Zinsfestschreibung abgelaufen ist. Wenn dies der Fall ist, müssen auch alle anderen Konditionen für das Darlehen neu verhandelt werden. Eine solche Konditionenanpassung kann sowohl relativ am Anfang des Darlehenszeitraums erfolgen oder aber auch relativ am Ende des Darlehens.

Oftmals geht eine Konditionenanpassung dabei mit einem Bankenwechsel einher, dies ist jedoch nicht zwangsweise der Fall.

In der Regel unterbreitet die Bank oder das Kreditinstitut dem Kreditgeber dabei circa 6 bis 8 Wochen vor dem Ablauf der Festschreibungszeit mehrere Angebote mit unterschiedlichen Zinsfestschreibungen. Diese beinhalten in der Regel einen neuen Zinssatz sowie eine neue Zinsbindungsfrist. Aus diesen Angeboten kann der Kreditnehmer folglich wählen. Als Berechnungsgrundlage für die neuen Zinskonditionen fungieren in der Regel die aktuelle Lage am Kapitalmarkt sowie der ausgegebene Leitzins.

Sobald ein Angebot angenommen wird, findet lediglich eine Konditionenanpassung statt. Hierbei handelt es sich nicht um einen neuen Vertrag, da alle anderen Bedingungen des alten Vertrages in der Regel weiterhin an Gültigkeit haben und lediglich einige Konditionen angepasst werden. 

Der Vorteil an der Konditionenanpassung ist, dass keine neue Bonitätsprüfung oder Objektbewertung stattfinden muss. Somit stellt dies für Kreditnehmer oftmals den einfachsten Weg dar, einen Kredit erneut festzuschreiben. Dessen sind sich aber auch die Banken bewusst, weshalb die Angebote bei der Konditionsanpassungen oftmals teurer sind, als wenn ein Immobiliendarlehen gänzlich neu abgeschlossen wird. Bei internen Vergleichen wurden hierbei teilweise Unterschiede von mehreren tausend Euros sichtbar.

Wenn der Kreditnehmer sich entscheidet, kein Angebot zur Konditionsanpassung anzunehmen, läuft das Darlehen in der Regel flexibel weiter. Dies bedeutet, dass der Zinssatz nicht mehr vertraglich festgeschrieben ist, sondern sich fortan an den Referenzzinssatz orientiert. Wenn der Zins ansteigt, steigt er folglich auch im Darlehensvertrag an. Generell wird der flexible Zinssatz im Darlehensvertrag alle drei Monate angepasst.

Es ist auch denkbar, dass der Kunde nach Ablehnung des Angebots einen Wechsel zu einer Bank durchführt, die eine Konditionenanpassung anbietet, mit welche der Kreditnehmer einverstanden ist. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Umschuldung. Dies bedeutet, dass wegen der günstigeren Konditionenanpassung die angesammelten Schulden von einer Bank auf eine andere Bank übertragen werden. Voraussetzung für Überlegungen hinsichtlich neuer Konditionsanpassungen sind beendete Zinsbindungsfristen bei dem jeweiligen Kreditinstitut. Handelt es sich bei den Restschulden noch um einen hohen Schuldbetrag mit einer entsprechend langen Laufzeit, so kann es sich für den Kreditnehmer lohnen, einen Vergleich von Zinsen und weiteren Konditionen bei anderen Banken und Finanzierern einzuholen. 

Belaufen sich die Restschulden jedoch auf eine verhältnismäßig geringe Schuldsumme, ist es in der Regel günstiger, mit der bisher finanzierenden Bank eine für Sie vorteilhafte Konditionsanpassung zu verhandeln, anstatt einen neuen Vertrag abzuschließen. Ein Neuabschluss würde folglich neuerliche Gebühren mit sich ziehen und könnte angesichts der kurzen Restlaufzeit zu schlechteren Konditionen abgeschlossen werden als eine Konditionenanpassung bei der bisherigen Bank.

Zinsanpassung und Prolongation

Die Konditionenanpassung ist oftmals auch unter den Bezeichnungen wie Zinsanpassung und Prolongation bekannt. In der Regel sind Konditionenanpassungen für allgemeine Kredite, Baufinanzierung oder Immobilienfinanzierung vorzufinden. 

In der Immobilienfinanzierung werden heutzutage auch Darlehen mit einer einmaligen Konditionenanpassung angeboten. Dabei werden bei Vertragsabschluss die Zinsen zwar für 5,10 oder 20 Jahre festgeschrieben, der Kreditnehmer erhält jedoch einmalig die Möglichkeit, eine Konditionsanpassung vorzunehmen. Dies kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn die Referenzzinsen während der Laufzeit erheblich absinken. In der Regel ist die Form der einmaligen Konditionenanpassung jedoch oftmals mit einem leichten Zinsaufschlag versehen.

Vorteil und Nachteil für den Kreditnehmer

Eine Konditionenanpassung kann sowohl von Vorteil als auch von Nachteil für den Kreditnehmer sein.

Generell gilt, sofern der Kreditabschluss in Zeiten eines niedrigen Zinsniveaus abgeschlossen wird, dass auf eine spätere Konditionsanpassung verzichtet werden sollte und der Zinssatz folglich über die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben sein sollte.

In Zeiten eines hohen Zinsniveaus wiederum lohnen sich für den Kreditnehmer kurze Zinsfestschreibungen, sodass diese nach Ablauf der festgeschriebenen Zeit erneut verhandeln können. Wenn das Zinsniveau in der Zwischenzeit gesunken sein sollte, so kann der Kreditnehmer von der Konditionenanpassung profitieren und sich einen günstigeren Zinssatz sichern.

Sollten die Angebote des Kreditinstituts jedoch nicht zur Zufriedenheit des Kreditnehmers sein, so besteht für den Kreditnehmer die Möglichkeit, die Angebote abzulehnen. Dies hat jedoch zur Folge, dass eventuelle Mehrkosten entstehen, sofern sich der Kredit fortan an dem flexiblen Zinssatz orientiert.

Je nach Zinssteigerung kann sich die monatliche Rate Ihres Kredits stark erhöhen. In manchen Fällen wird die finanzielle Belastung so groß, dass es im schlimmsten Fall zu einer Zwangsversteigerung des Eigenheims kommen kann. Grundsätzlich gilt dabei: Egal wie lange die Zinsbindungsfrist festgelegt wurde, bereits nach einer Laufzeit von zehn Jahren haben Immobilien-Kreditgeber und Kreditnehmer die Möglichkeit, die Baufinanzierung mit einer sechsmonatigen Frist zu kündigen oder neue Konditionen auszuhandeln. Diese Regelung ist unabhängig davon, ob die Zinsbindung für zehn, zwanzig oder dreißig Jahre galt. 

Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit einer sogenannten Umschuldung des Kredits. Hierbei wird nach dem Ablehnen der Konditionsanpassung die Restkreditsumme inklusive Vorfälligkeitsentschädigung sofort fällig. Dabei sollte sich ein Kreditnehmer im Vorfeld genauestens berechnen, ob sich eine Umschuldung aus finanzieller Sicht lohnt. 

Forward-Darlehen

Wenn ein Darlehensnehmer ein Ansteigen des Zinsniveaus befürchtet, so kann es sinnvoll sein zu überprüfen, ob sich ein Forward-Darlehen lohnt. Ein Forward-Darlehen stellt eine Form der Anschlussfinanzierung bei Immobilienfinanzierungen dar. So ist es mit einem Forward-Darlehen möglich, sich den aktuellen Zinssatz auch für Ihre künftige Anschlussfinanzierung zu sichern. 

Mit einem Forward-Darlehen haben Sie die Möglichkeit, bis zu 66 Monate vor Ablauf der Sollzinsbindung Ihren aktuellen Zins auch für Ihre Baufinanzierung zu sichern. Den Darlehensvertrag schließen Sie dabei bereits im Voraus mit den aktuellen Konditionen ab. In der Regel wird dabei am Ende der Zinsfestlegung der Darlehensgeber gewechselt, der am Ende der Sollzinsbindung das Baudarlehen zu den vereinbarten Konditionen übernimmt. Auf diese Weise sind Sie vor künftig steigenden Leitzinsen abgesichert.

Allgemeine Konditionsanpassung

Generell ist es auch möglich, dass allgemeine Konditionenanpassungen in den standardisierten Produkten stattfinden. So kann eine Bank beispielsweise bei Geschäftskonten die Kosten für bestimmte Dienstleistungen innerhalb der Kontopakete anheben oder kostenpflichtig gestalten. In diesen Fällen erhalten Neukunden die Konditionen bereits vor Vertragsabschluss und Altkunden werden in der Regel frühzeitig über die Anpassung informiert, bevor die Änderungen greifen.