Zinsanpassung

Finanzierungen für Bauprojekte werden in den meisten Fällen für einen vorher definierten Zeitraum in den Konditionen festgeschrieben. Dieser Ablauf und die zukünftigen Verhandlungen über die Prolongation nennt man auch Zinsanpassung. Es wird also am Ende der Zinsfestschreibungszeit nicht das Darlehen neu verhandelt, sondern lediglich der Zinssatz. Der Zinssatz wird an den aktuellen Markt angepasst und der Darlehensgeber macht dem Darlehensnehmer einige Wochen vor dem Ablauf der Zinsfestschreibung ein Angebot für einen weiteren Zinsfestschreibungszeitraum.

Einige Kreditinstitute unterbreiten sofort ein neues Angebot, welches als vereinbart gilt, wenn der Kunde nicht reagiert (Prolongation).

Banken müssen sich jedoch dabei im Rahmen der Zinssätze für Kredite der jeweiligen Art und Größe bewegen, wie sie sich aus dem Monatsbericht der Deutschen Bundesbank ergeben

Die Banken müssen jedoch in dem Rahmen bleiben, in dem sich die Zinssätze für Kredite der jeweiligen Art und Größe laut dem Monatsbericht der Deutschen Bundesbank bewegen,

Die Verlängerung mit einem Festzins erfolgt dann, wenn die neue Zinsbindungsdauer der bisherigen entspricht und die Restlaufzeit nicht geringer als Zinsbindungsdauer ist. Diese Verlängerung erfolgt durch einen Brief, in dem verpflichtend der neue Zinssatz, der effektive Jahreszins und die neue Rate anzugeben sind.